Schon bald tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit die neuen Behörden am 1. Januar 2013 ihre Arbeit aufnehmen können, sind vielerorts die Anpassungen in den kantonalen Gesetzesvorlagen abgeschlossen oder stehen kurz vor Abschluss. Bis zum Start in rund 1 ½ Jahren gibt es aber noch viele Themen zu klären: Sei es in der Personalrekrutierung, bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Infrastruktur wie auch in der Klärung der künftigen Geschäftsprozesse.
Die Diartis AG will künftige Kindes- und Erwachsenschutzbehörden in Ihrer Arbeit optimal unterstützen und richtet ihre Produkte und Dienstleistungen auf deren Bedürfnisse aus. Folgender Katalog umfasst die Schwerpunkte des Angebots.
Sowohl für die vormundschaftlichen Verfahren wie auch für die Aufgaben in der Berichtskontrolle stellt die Diartis AG Produkte zur Verfügung. Dabei werden aufgrund der kantonal unterschiedlichen Bedürfnisse individuelle Lösungen gesucht. Die Vernetzung stellt dabei einen wichtigen Aspekt dar, ebenso das Bereitstellen von umfassenden Funktionen und Auswertungen.
Damit die Daten der kommunalen Behörden möglichst strukturiert zu den neuen KESB gelangen, bietet die Diartis AG mit CASENET ein optimales Tool an. Dieses erlaubt den dezentralen VBs, während dem Jahr 2012 Daten zu erfassen. Die neuen KESB haben somit per Start eine wertvolle Übersicht über laufende Verfahren und zu kontrollierende Massnahmen.
Die Amtsvormundschaften erhalten mit einer Erweiterung von KLIB im Rahmen des Wartungsvertrages ein auf das neue Recht ausgerichtetes Update zur Abbildung der neuen Massnahmenkategorien.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des neuen Rechts. Stefan Manser und Jesper Nick stehen Ihnen gerne zur Verfügung.