Gestützt auf BBG Art. 3 Bst. a und c, Art. 7 und Art. 12 legte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) gemeinsam mit den Kantonen den Rahmen und die Minimalanforderungen für die Umsetzung von Case Management Berufsbildung fest. Case Management wird im Berufsbildungsbereich als ein strukturiertes Verfahren beschrieben, um adäquate Massnahmen für Jugendliche sicher zu stellen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Es koordiniert die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowohl über institutionelle und professionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg.
Ziele:
Umsetzung:

Erfolgsgeschichten